Erstellen der neuen Zonenpläne und der neuen Gesetzesartikel im Baureglement
Begleitung der Gemeinde durch die Verfahrenstufen
Projektbeschrieb
Die Gewässerräume sowie die integrale Naturgefahrenkarte müssen im Kanton Schwyz in der Nutzungsplanung verankert sein. Hierzu lagen die kantonalen Datengrundlagen vor, mussten jedoch interpretiert und ausgewertet werden. Mit einer rumfassenden Interessensabwägung wurde definiert, ob eine Gewässerraumzone ausgeschieden werden soll. Zahlreiche Gewässerabschnitte wurden neu eingemessen. Nach der Erstellung der Zonenpläne, des revidierten Baureglements und des Planungsberichts unterstützte die Geoinfra Ingenieure AG die Gemeinde bei den weiteren Verfahrensschritten, bspw. als Referent an der Mitwirkungsveranstaltung oder der Gemeindeversammlung.