Unterstützung der Grundeigentümer, Planung der Erschliessungsanlagen, Neuordnung der Grundbuch- anmerkungen und Dienstbarkeiten, Kostenteiler und Kostenverleger, Kontakt mit kantonalen Amtsstellen und der Gemeindeverwaltung, Durchführung von Grundeigentümer- versammlungen